Kooperative Ganztagsschule
Warum „kooperative Ganztagsschule“?
In der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrags ist Schule –
und eine Ganztagsschule schon alleine durch den zeitlich
längeren Schultag im Besonderen – auf wirkungsvolle
Zusammenarbeit mit anderen, an erster Stelle den Eltern, aber
auch örtlichen Institutionen der Jugendarbeit und Jugendhilfe
angewiesen.
Vor allem der Informationsaustausch über die Entwicklung
der Kinder und Jugendlichen ist eine Aufgabe, die in
kooperativer Verantwortung von Eltern und Schule verbindlich
zu vereinbaren ist. Notwendige Hilfen können dadurch
frühzeitig festgestellt, vermittelt und organisiert
werden.Hessens „Ganztagsprogramm nach Maß“ erhebt die
Kooperation zu einer Leitlinie der Schulen mit ganztägigen
Angeboten. Dies drückt sich unübersehbar in der Bezeichnung
der Schulformen als „kooperative Ganztagsschulen“ aus.
Das Hessische Kultusministerium und die Schulträger sowie
die Jugendhilfeträger in Hessen gestalten gemeinsam – auch mit
Freien Trägern dieses Kooperationsmodell für ganztägig
arbeitende Schulen. Alle tragen zur personellen wie auch zur
räumlichen und sächlichen Ausstattung dieser Schulen bei. Dem
Schulträger/Jugendhilfeträger wird damit über seine klassische
Rolle der Zuständigkeit für die äußeren Angelegenheiten hinaus
auch eine pädagogische Mitgestaltungsfunktion
zugewiesen.Hessen setzt mit dem „Ganztagsprogramm nach Maß“
auf die Bündelung vorhandener lokaler und regionaler
Ressourcen, um die neuen Anforderungen an Bildung, Erziehung
und Betreuung vor Ort umzusetzen.

|