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Verschiedene Formen ganztägig arbeitender Schulen

Im Schuljahr 2005/2006 verfügen 336 Schulen in Hessen über ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote. Das hessische „Ganztagsprogramm nach Maß“ sieht den schrittweisen Ausbau von immer mehr Halbtags- zu Ganztagsschulen vor, passgenau abgestimmt auf regionale Bedürfnisse und Gegebenheiten. Die Initiative zur Umwandlung der eigenen Schule muss von der Schulgemeinde ausgehen und vom Schulträger sowie der Schulaufsicht unterstützt werden.
Nachdem die vorhergehende Richtlinie aus dem Jahr 1992 zwischen Schulen mit pädagogischer Mittagsbetreuung und Schulen mit Ganztagsangeboten unterschied – Titel, unter denen einige Schulen noch heute ihr Profil beschreiben – zählt die aktuelle Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen von 2004 in Hessen drei mögliche Organisationsformen auf:

  • Schulen mit pädagogischer Mittagsbetreuung
  • kooperative Ganztagsschulen mit offener Konzeption und
  • kooperative Ganztagsschulen mit gebundener Konzeption.

Gemeinsam ist den Schulen aller drei Formen das Angebot eines warmen Mittagessens und das Vorhandensein altersgerechter Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume. Spiel- und Ruhemöglichkeiten sind weitere Voraussetzungen, um in das „Ganztagsprogramm nach Maß“ aufgenommen zu werden. Als Minimum erhöht sich die Lehrerzuweisung um eine Stelle zuzüglich Stellen oder Mitteln zu Koordination des ganztägigen Angebots, von dessen genauem Umfang die zusätzlichen Personalausstattung letztlich abhängt.

Schulen mit pädagogischer Mittagsbetreuung

bieten an mindestens drei Wochentagen bis 14.30 Uhr Hausaufgabenbetreuung, Fördermaßnahmen sowie erweiterte Angebote im Wahl- und Freizeitbereich an. Das Angebot kann auf bestimmte Jahrgänge begrenzt werden. Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Nach erfolgter Anmeldung durch die Eltern besteht allerdings die Pflicht zur Teilnahme.

Das konkrete pädagogische Konzept entwickelt die Schule selbst. Es ist im Schulprogramm zu verankern, das von der Schulaufsicht genehmigt wird.

Auf Antrag gewährt das Kultusministerium eine zusätzliche Zuweisung in Stellen und Mitteln in Höhe von maximal 2,5 Stellen über die Grundversorgung hinaus. Ab einer Zuweisung von 1,5 Stellen wird der Gegenwert mindestens einer halben Stelle als Geld zur Verfügung gestellt. Die Schulen entscheiden über den Einsatz dieser Mittel für Honorarkräfte, Materialien und Dienstleistungen. Über den Personalzuschlag des Landes sowie die Ressourcen des Schulträgers können die Schulen auch pädagogische Fachkräfte wie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher erhalten.

Kooperative Ganztagsschulen mit offener Konzeption

bieten ein verlässliches Angebot an fünf Nachmittagen pro Woche. Neben dem Pflichtunterricht werden Förderkurse, Wahlangebote sowie den Unterricht ergänzende und erweiternde Arbeitsgemeinschaften und Projekte, die Betreuung von Hausaufgaben und Stillarbeit sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen gewährleistet. Stundenzeiten und der Wechsel von Bildungs- und Freizeitangeboten können schulintern geregelt werden. Betreuungsmöglichkeiten bestehen in der Regel von 7.30 Uhr bis 17 Uhr, freitags mindestens bis 14 Uhr.

Die Verzahnung von Unterricht und Ganztagsangeboten ist im Schulprogramm ebenso dargestellt wie die enge Kooperation der Ganztagsschule mit dem Schulträger, Einrichtungen der Jugendhilfe, Musikschulen, Vereinen und sonstigen außerschulischen Partnern.

Für die Durchführung des Ganztagsangebots erhalten die Schulen einen Zuschlag von bis zu 20 Prozent auf das Stellensoll, der teilweise in Geld (mindestens eine halbe Stelle) und teilweise in Stellen gewährt wird.

Kooperative Ganztagsschulen mit gebundener Konzeption

bieten nachmittäglichen Pflichtunterricht sowie unterschiedliche Betreuungsmöglichkeiten an fünf Nachmittagen pro Woche an. Der Unterricht findet in der Regel verlässlich in der Zeit von 7.30 Uhr bis 17 Uhr statt, freitags endet die Schule frühestens um 14 Uhr. Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler ganz oder teilweise verpflichtend. Sobald Eltern ihre Kinder zu freiwilligen Angeboten angemeldet haben, besteht für diese Kurse und Projekte Anwesenheitspflicht. Förderkurse, Wahlangebote sowie den Unterricht ergänzende und erweiternde Arbeitsgemeinschaften, die Betreuung von Hausaufgaben und Stillarbeit sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen zählen zum Angebot. Stundenzeiten und der rhythmisierte Wechsel von Bildungs- und Freizeitangeboten können schulintern geregelt werden.

Die Verzahnung von Unterricht und Ganztagsangeboten ist im Schulprogramm ebenso dargestellt wie die enge Kooperation der Ganztagsschule mit dem Schulträger, Einrichtungen der Jugendhilfe, Musikschulen, Vereinen und sonstigen außerschulischen Partnern.

Die personelle und sächliche Zusatzausstattung der gebunden Ganztagsschulen hängt von der Schulform ab. Grundschulen erhalten ein Plus von bis zu 30 Prozent auf die Grundzuweisung für Lehrerinnen und Lehrer, Sonderschulen einen Zuschlag von 25 Prozent und Schulen der Sekundarstufe I ein Mehr von 20 Prozent. Die Zuweisung wird in Stellen und Mitteln (mindestens in Höhe einer halben Stelle) gewährt.

Links zum Thema:
Weitergehende bzw. ergänzende Informationen finden Sie auch auf folgenden von uns für Sie ausgewählten Seiten:

Ganztägig lernen - Serviceagentur Hessen 

Ganztagsschulen - das Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung"

Bundesportal Ganztagsschulen

Ganztagsschulverband

Schule&Gesundheit

Bewegung und Sport in der Ganztagsschule (Uni Marburg)



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