Im Schuljahr 2005/2006 verfügen 336 Schulen in Hessen über
ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote. Das hessische
„Ganztagsprogramm nach Maß“ sieht den schrittweisen Ausbau von
immer mehr Halbtags- zu Ganztagsschulen vor, passgenau
abgestimmt auf regionale Bedürfnisse und Gegebenheiten. Die
Initiative zur Umwandlung der eigenen Schule muss von der
Schulgemeinde ausgehen und vom Schulträger sowie der
Schulaufsicht unterstützt werden.
Nachdem die vorhergehende
Richtlinie aus dem Jahr 1992 zwischen Schulen mit
pädagogischer Mittagsbetreuung und Schulen mit
Ganztagsangeboten unterschied – Titel, unter denen einige
Schulen noch heute ihr Profil beschreiben – zählt die aktuelle
Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen von 2004 in Hessen
drei mögliche Organisationsformen auf:
- Schulen mit pädagogischer Mittagsbetreuung
- kooperative Ganztagsschulen mit offener Konzeption
und
- kooperative Ganztagsschulen mit gebundener
Konzeption.
Gemeinsam ist den Schulen aller drei Formen das Angebot
eines warmen Mittagessens und das Vorhandensein
altersgerechter Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume. Spiel-
und Ruhemöglichkeiten sind weitere Voraussetzungen, um in das
„Ganztagsprogramm nach Maß“ aufgenommen zu werden. Als Minimum
erhöht sich die Lehrerzuweisung um eine Stelle zuzüglich
Stellen oder Mitteln zu Koordination des ganztägigen Angebots,
von dessen genauem Umfang die zusätzlichen Personalausstattung
letztlich abhängt.
Schulen mit pädagogischer Mittagsbetreuung
bieten an mindestens drei Wochentagen bis 14.30 Uhr
Hausaufgabenbetreuung, Fördermaßnahmen sowie erweiterte
Angebote im Wahl- und Freizeitbereich an. Das Angebot kann auf
bestimmte Jahrgänge begrenzt werden. Die Teilnahme an den
zusätzlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler
freiwillig. Nach erfolgter Anmeldung durch die Eltern besteht
allerdings die Pflicht zur Teilnahme.
Das konkrete pädagogische Konzept entwickelt die Schule
selbst. Es ist im Schulprogramm zu verankern, das von der
Schulaufsicht genehmigt wird.
Auf Antrag gewährt das Kultusministerium eine zusätzliche
Zuweisung in Stellen und Mitteln in Höhe von maximal 2,5
Stellen über die Grundversorgung hinaus. Ab einer Zuweisung
von 1,5 Stellen wird der Gegenwert mindestens einer halben
Stelle als Geld zur Verfügung gestellt. Die Schulen
entscheiden über den Einsatz dieser Mittel für Honorarkräfte,
Materialien und Dienstleistungen. Über den Personalzuschlag
des Landes sowie die Ressourcen des Schulträgers können die
Schulen auch pädagogische Fachkräfte wie Sozialpädagoginnen
und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher
erhalten.
Kooperative Ganztagsschulen mit offener Konzeption
bieten ein verlässliches Angebot an fünf Nachmittagen pro
Woche. Neben dem Pflichtunterricht werden Förderkurse,
Wahlangebote sowie den Unterricht ergänzende und erweiternde
Arbeitsgemeinschaften und Projekte, die Betreuung von
Hausaufgaben und Stillarbeit sowie die Teilnahme an offenen
Sport- und Spielgruppen gewährleistet. Stundenzeiten und der
Wechsel von Bildungs- und Freizeitangeboten können schulintern
geregelt werden. Betreuungsmöglichkeiten bestehen in der Regel
von 7.30 Uhr bis 17 Uhr, freitags mindestens bis 14 Uhr.
Die Verzahnung von Unterricht und Ganztagsangeboten ist im
Schulprogramm ebenso dargestellt wie die enge Kooperation der
Ganztagsschule mit dem Schulträger, Einrichtungen der
Jugendhilfe, Musikschulen, Vereinen und sonstigen
außerschulischen Partnern.
Für die Durchführung des Ganztagsangebots erhalten die
Schulen einen Zuschlag von bis zu 20 Prozent auf das
Stellensoll, der teilweise in Geld (mindestens eine halbe
Stelle) und teilweise in Stellen gewährt wird.
Kooperative Ganztagsschulen mit gebundener Konzeption
bieten nachmittäglichen Pflichtunterricht sowie
unterschiedliche Betreuungsmöglichkeiten an fünf Nachmittagen
pro Woche an. Der Unterricht findet in der Regel verlässlich
in der Zeit von 7.30 Uhr bis 17 Uhr statt, freitags endet die
Schule frühestens um 14 Uhr. Die Teilnahme an den zusätzlichen
Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler ganz oder
teilweise verpflichtend. Sobald Eltern ihre Kinder zu
freiwilligen Angeboten angemeldet haben, besteht für diese
Kurse und Projekte Anwesenheitspflicht. Förderkurse,
Wahlangebote sowie den Unterricht ergänzende und erweiternde
Arbeitsgemeinschaften, die Betreuung von Hausaufgaben und
Stillarbeit sowie die Teilnahme an offenen Sport- und
Spielgruppen zählen zum Angebot. Stundenzeiten und der
rhythmisierte Wechsel von Bildungs- und Freizeitangeboten
können schulintern geregelt werden.
Die Verzahnung von Unterricht und Ganztagsangeboten ist im
Schulprogramm ebenso dargestellt wie die enge Kooperation der
Ganztagsschule mit dem Schulträger, Einrichtungen der
Jugendhilfe, Musikschulen, Vereinen und sonstigen
außerschulischen Partnern.
Die personelle und sächliche Zusatzausstattung der gebunden
Ganztagsschulen hängt von der Schulform ab. Grundschulen
erhalten ein Plus von bis zu 30 Prozent auf die Grundzuweisung
für Lehrerinnen und Lehrer, Sonderschulen einen Zuschlag von
25 Prozent und Schulen der Sekundarstufe I ein Mehr von 20
Prozent. Die Zuweisung wird in Stellen und Mitteln (mindestens
in Höhe einer halben Stelle) gewährt.