Bildung einer Sonderrücklage nach § 23 Abs. 1 Satz 2 GemHVO im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 zwecks Ausgleich von Fehlbeträgen beim Eigenbetrieb Kliniken des Landkreises Kassel
Bildung einer Sonderrücklage nach § 23 Abs. 1 Satz 2 GemHVO im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 zwecks Ausgleich von Fehlbeträgen beim Eigenbetrieb Kliniken des Landkreises Kassel